Fördermöglichkeiten für klinische Studien – der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

Der G-BA spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Nach Zahlen des G-BA sind etwa 74 Millionen Menschen in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Die Sicherstellung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung steht im Fokus. Neben der Festlegung von Richtlinien, die für die Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungsanbieter bindend sind, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Zu diesem Zweck wurde der Innovationsausschuss eingerichtet, der die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderungen definiert. Die Förderungen zielen darauf ab, innovative Projekte und Maßnahmen im Gesundheitssektor zu unterstützen.

Ausschreibungen

Die Ausschreibungen des G-BA können themenoffen oder themenspezifisch sein und 1- oder 2-stufig. Üblicherweise gibt es Fristen zur Einreichung von Förderanträgen.

Beantragt werden können Personalkosten, Sachmittel, Reisemittel, Aufträge an Dritte und gesundheitliche Versorgungsleistungen. Bei den Personalkosten kann mit pauschalisierten Personalmittelsätzen gerechnet werden. Eine Infrastrukturpauschale von 25% der Personalausgaben wird gewährt.

Informationen zu den Förderbekanntmachungen finden Sie hier.

Neue Versorgungsformen

Neue Versorgungsformen gehen über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Gefördert werden vor allem Projekte, die mit Hilfe innovativer Prozesse und Strukturen eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren wollen.

Versorgungsforschung

Versorgungsforschung hat das Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die Lösung relevanter Versorgungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Gefördert werden auch Projekte in den Bereichen medizinische Leitlinien und Richtlinien des G-BA.

Innovationsausschuss

Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Im Innovationsausschuss sind die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen aus dem Gesundheitswesen – der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Den Vorsitz hat der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA. Über Antrags- und Mitberatungsrechte arbeiten zudem Patientenvertreterinnen und -vertreter mit.

Fazit

Der G-BA bietet verschiedene Fördermöglichkeiten. Ein regelmäßiger Blick in die Förderbekanntmachungen lohnt sich. Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung oder Durchführung eines G-BA-geförderten Projekts haben, kontaktieren Sie uns jederzeit.

Originalartikel von Dr. Kai Kronfeld, Leitung Studienmanagement, IZKS Mainz

Neufassung der Deklaration von Helsinki – Schutz der Studienteilnehmenden und Unabhängigkeit der Ethikkommissionen im Fokus

Die Deklaration von Helsinki wurde 1964 vom Weltärztebund verabschiedet und in den folgenden Jahren mehrfach revidiert und ergänzt. Sie formuliert die ethischen Grundsätze für medizinische Forschung am Menschen, einschließlich der Forschung an identifizierbaren menschlichen Materialien und Daten. Dabei werden in der aktuellen Fassung ergänzend zu den Ärzten alle Personen und Organisationen zur Einhaltung der Grundsätze aufgerufen. Nachfolgend sind die relevanten Änderungen der Neufassung vom Oktober 2024 gegenüber der Version von 2013 zusammengefasst:

  • Studienteilnehmende bei Forschungsvorhaben werden umfangreicher geschützt und die besonderen Interessen und Bedürfnisse vulnerabler Personengruppen stärker berücksichtigt, ohne sie von der Teilnahme an Studien auszuschließen. Schon beim Studiendesign und der Protokollerstellung ist auf ein wissenschaftliches und sinnvolles Design zu achten und die Behandlungsmöglichkeiten nach der Studie zu berücksichtigen.
  • Die ethischen Grundsätze der Deklaration sollen nicht nur für Ärzte, sondern für alle an klinischer Forschung beteiligten Berufsgruppen gelten.
  • Die Unabhängigkeit von Ethikkommissionen wird gestärkt sowie die Qualifikation der Mitglieder der Ethikkommission vorausgesetzt.
  • Die Bedeutung von Patientenbeteiligung und Nachhaltigkeit wird betont.
  • Die Einwilligungserklärung kann papierbasiert oder elektronisch abgegeben werden.
  • Nicht-einwilligungsfähige Studienteilnehmende sollen nur dann eingeschlossen werden, wenn ein Eigennutzen wahrscheinlich ist oder die vorhersehbaren Risiken und Belastungen minimal sind.
  • Auch bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen die in der Erklärung enthaltenen ethischen Grundsätze unbedingt eingehalten werden.
  • Jegliche Sammlung, Verwertung und Speicherung von Daten oder biologischem Material von Forschungsteilnehmenden für eine mehrfache und unbefristete Verwendung sollte mit den Anforderungen der WMA-Erklärung von Taipeh in Einklang stehen. Eine Forschungsethikkommission muss die Einrichtung solcher Datenbanken und Biobanken genehmigen und deren laufende Nutzung überwachen.
  • Individuelle Heilversuche sollen nur dann unternommen werden, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten inadäquat oder ineffektiv sind, um den Gesundheitszustand zu bewahren bzw. zu verbessern oder der Patient nicht in eine klinische Studie aufgenommen werden kann.

Die gesamte aktuelle Fassung der Deklaration von Helsinki finden Sie hier


BMBF-Förderung von klinischen Studien: ein Überblick

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung klinischer Studien in Deutschland und trägt erheblich dazu bei, innovative Forschung zu unterstützen und zu ermöglichen.

Die Entwicklung neuer Therapien soll vorangetrieben und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verbessert werden. Auch die UM hat bereits in der Vergangenheit von der BMBF-Förderung klinischer Studien profitiert.

Zielsetzung der BMBF-Förderung

Die Hauptziele der BMBF-Förderung von klinischen Studien sind:

  • Innovationsförderung: Unterstützung von Forschungsprojekten, die neue therapeutische Ansätze, Diagnosetechniken oder medizinische Produkte entwickeln.
  • Verbesserung der Patientenversorgung: Durch die Förderung klinischer Studien sollen neue Behandlungsmethoden schneller in die klinische Praxis überführt werden.
  • Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland: Die Förderung soll dazu beitragen, Deutschland als führenden Standort für biomedizinische Forschung und Entwicklung zu positionieren.

Förderprogramme

Das BMBF bietet verschiedene Förderprogramme an, die sich auf klinische Studien konzentrieren. Die

Ausschreibungen beziehen sich dabei auf Förderschwerpunkte und haben thematische Vorgaben. Die Förderschwerpunkte selbst werden in Bekanntmachungen des BMBF öffentlich ausgeschrieben und erscheinen im Bundesanzeiger und im Internet. Jede Bekanntmachung enthält die jeweils spezifischen Förderrichtlinien und den Abgabetermin für die Antragstellung.

Unter diesem Link gelangen Sie direkt zur Internet-Seite des BMBF mit den aktuellen Bekanntmachungen.

Im Regelfall jährlich erscheint eine Bekanntmachung zu klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung (hier der Link zur letzten Ausschreibung).

Grundsätzlich zielt die Forschungsförderung darauf ab, die Entwicklung neuer Medikamente und Therapien zu unterstützen und die Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz von Behandlungsansätzen in der realen Versorgung zu ermöglichen.

Antragsverfahren

Die Beantragung von Fördermitteln beim BMBF erfolgt in mehreren Schritten. Voraussetzung ist eine innovative Projektidee, die den Förderkriterien entspricht.

  • Einreichung des Antrags:
  • Es ist das Antragsformular des BMBF zu verwenden. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bekanntmachung sind die Verfahren zwei- oder dreistufig (Projektskizze, Vollantrag, Formantrag – AZAP).
  • Der Antrag muss detaillierte Informationen über das Projekt, die Methodik, das Budget und die erwarteten Ergebnisse enthalten.
  • Die Einreichungsfrist ist zu beachten.
  • Begutachtung: Die Anträge werden von internationalen Experten begutachtet, die die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz des Projekts bewerten. Nach positiver Beurteilung der Projektskizze erhalten Sie eine Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen, der erneut wissenschaftlich beurteilt wird.
  • Nach erfolgreicher wissenschaftlicher Begutachtung erfolgt die formale Beantragung der Fördermittel über den AZAP (Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis mit Projektpauschale). Zur Bearbeitung der Anträge nutzt das BMBF sogenannte Projektträger wie das DLR oder den VDI.

Unterstützung

Bei der Antragsstellung und der Umsetzung Ihrer klinischen Studien erhalten Sie Unterstützung durch das Ressort Forschung und Lehre sowie durch das IZKS Mainz.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Silvia Tschauder

– 9695 forschung.um@uni-mainz.de

Dr. med. Michael Hopp

-9913 office@izks-mainz.de

Dr. Kai Kronfeld

– 9936 kronfeld@izks-mainz.de

Erfolgreiche Projekte der UM im Rahmen der Förderlinie klinische Studien

DeLight: Bright Light Therapy as Add-On to Inpatient Treatment in Youth With Moderate to Severe Depression: A Randomized Clinical Trial. Legenbauer T, Kirschbaum-Lesch I, Jörke C, Kölch M, Reis O, Berger C, Dück A, Schulte-Markwort M, Becker-Hebly I, Bienioschek S, Schroth J, Ruckes C, Deuster O, Holtmann M. JAMA Psychiatry. 2024 Jul 1;81(7):655-662 HoT-PE: Early discharge and home treatment of patients with low-risk pulmonary embolism with the oral factor Xainhibitor rivaroxaban: an international multicentre single-arm clinical trial. Barco S, Schmidtmann I, Ageno W, Bauersachs RM, Becattini C, Bernardi E, Beyer-Westendorf J, Bonacchini L, Brachmann J, Christ M, Czihal M, Duerschmied D, Empen K, Espinola-Klein C, Ficker JH, Fonseca C, Genth-Zotz S, Jiménez D, Harjola VP, Held M, Iogna Prat L, Lange TJ, Manolis A, Meyer A, Mustonen P, Rauch-Kroehnert U, Ruiz-Artacho P, Schellong S, Schwaiblmair M, Stahrenberg R, Westerweel PE, Wild PS, Konstantinides SV, Lankeit M; HoT-PE Investigators. Eur Heart J. 2020 Jan 21;41(4):509-518.

EMC Studie: Randomized controlled study of early medication change for non-improvers to antidepressant therapy in major depression–The EMC trial. Tadić A, Wachtlin D, Berger M, Braus DF, van Calker D, Dahmen N, Dreimüller N, Engel A, Gorbulev S, Helmreich I, Kaiser AK, Kronfeld K, Schlicht KF, Tüscher O, Wagner S, Hiemke C, Lieb K. EurNeuropsychopharmacol. 2016 Apr;26(4):705-16

Prüfarztkurse 2025 – Jetzt noch anmelden!

Klinische Studien mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten unterliegen strikten ethischen und rechtlichen Vorgaben, die fortlaufend an den derzeitigen Forschungsstand angepasst werden. Denn: Die Sicherheit und Rechte von Patientinnen und Patienten stehen in jedem klinischen Forschungsvorhaben an erster Stelle. Das Planen und Durchführen einer klinischen Prüfung stellt somit das gesamte Prüfungsteam, von Ärztinnen und Ärzten bis hin zu Studienassistentinnen und Studienassistenten, vor große Herausforderungen.

Nutzen Sie also die Gelegenheit und melden Sie sich jetzt noch für unsere kommenden Prüfarztkurse an:

Arzneimittel:

Rückblick: 10. medtech Rheinland-Pfalz

Am 15. Juni 2023 lud das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur 10. medtech Rheinland-Pfalz ein. Der Fokus lag dieses Jahr auf folgenden Themen:

  • Gesundheitsindustrie
    4.0:
    Gesundheitswirtschaft neu denken, Produktionsprozesse effizienter
    gestalten, Gesundheitsdaten intelligent nutzen
  • Resilienz
    als Erfolgsfaktor:
    Was macht Unternehmen resilient?  Resilienz als Voraussetzung für eine
    zukunftsfähige, stabile und krisenfeste Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltigkeit
    als Erfolgsfaktor:
    Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens in der
    Gesundheitswirtschaft und deren Chancen

Was sind die Chancen einer Resilienzsteigerung in den Gesundheitsindustrien und welche Herausforderungen sind damit verbunden? Welche spezifischen Herausforderungen hat die Gesundheitsindustrie in diesem Zusammenhang mit Nachhaltigkeit zu bewältigen? Welche Rolle spielen smarte und automatisierte Systeme, die Anwendung von digitalen Technologien und die Nutzung von Gesundheitsdaten? Diese und noch viele weitere Fragen diskutierten über 130 Teilnehmer der diesjährigen medtech gemeinsam mit Experten im Rahmen der Podiumsdiskussion und des World-Cafés.

Auch das Interdisziplinäre Zentrum Klinische Studien (IZKS) Mainz und das Medical Device Innovation Center der Universitätsmedizin (MIC) Mainz waren mit einem Infostand vertreten und unterstützten die Initiative des Ministeriums zur Stärkung der Medizinproduktewirtschaft und der medizinisch-technischen Entwicklung von Medizinprodukten in Rheinland-Pfalz.  

Insgesamt war die medtech eine rundum gelungene Veranstaltung und eine hervorragende Plattform zur Förderung von Innovationen sowie des interdisziplinären Austausches und Vernetzung. Hier gelangen Sie zu weiteren Impressionen der 10. medtech.

Copyright IZKS Mainz
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PharmaForum 2023 – Rückblick

Am 16. März 2023 fand das diesjährige PharmaForum in der Rheingoldhalle Mainz statt und bot eine hervorragende Plattform für Wissenschaftler, Entwickler und Vertreter innovativer Pharma-, Diagnostik- und Medizintechnikunternehmen aus der Region, um sich auszutauschen und zu vernetzen. Der Themenschwerpunkt lag dieses Jahr auf der medizinischen Biotechnologie als Schlüsselindustrie.

Die Veranstaltung wurde von Frau Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Herr Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch gemeinsam eröffnet. Experten, wie unter anderem Dr. Frauke Pohlki (AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG), Dr. Bayram Cucu (Bio-Gram Diagnostics GmbH), Prof. Dr. Frank Behrens (Fraunhofer-Institut für Translationale Medizin und Pharmakologie) und Dr. Kai Dittmann (Roche Deutschland Holding GmbH), gaben in Ihren Vorträgen Einblicke in die medizinische Biotechnologie von heute und morgen, über die verschiedensten Verfahren zur Erkennung von Krankheiten bis hin zu innovativen Therapieansätzen. Welcher Rahmenbedingungen es dazu auch zukünftig bedarf, diskutierten Frau Professorin Dr. Dr. Ulrike Köhl, Institutsleiterin des Fraunhofer-Instituts für Zelltherapie und Immunologie (IZI), Herr Han Steutel, Präsident des Verbandes der forschenden Pharmaunternehmen – vfa, sowie Herr Martin Schneider, Leiter der Landesvertretungen Rheinland-Pfalz und Saarland, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), in der Podiumsdiskussion.

Das Forum zog mehrere hundert Teilnehmende aus der gesamten Branche an, darunter Experten, Führungskräfte, Wissenschaftler und Vertreter von Bundesinstituten. Neben den Vorträgen und Podiumsdiskussionen bot das PharmaForum den Teilnehmenden auch die Gelegenheit, sich zu vernetzen, neue Kontakte zu knüpfen und die neuesten Produkte und Technologien aus der Pharmabranche zu testen.

Insgesamt war das PharmaForum ein erfolgreiches Ereignis, das Experten aus der gesamten Pharmabranche zusammenbrachte und ihnen die Gelegenheit bot, sich über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen in der Branche auszutauschen.

Vertreten war unter anderem der Technologietransfer der Universitätsmedizin Mainz (Dr. Matthias Schwabe) und das vom Wirtschaftsministerium RLP geförderte Medical Device Innovation Center der Universitätsmedizin Mainz (Projektleitung Dr. med. Michael Hopp, IZKS Mainz) mit einem gemeinsamen Infostand. „Ich persönlich empfand die Resonanz und den Austausch zur Veranstaltung äußerst positiv und bin begeistert von dem großen Interesse rund um das wichtige Thema Gesundheitsforschung und medizinischer Fortschritt. Ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten“, resümiert Dr. Michael Hopp, Leitung des Interdisziplinären Zentrum Klinische Studien (IZKS) Mainz und Medical Device Innovation Center (MIC).

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Confounding in epidemiologischen Studien

Bei der Planung, Durchführung und Auswertung von epidemiologischen Studien sind verzerrende Effekte unbedingt zu berücksichtigen und zu kontrollieren. Hierbei handelt es sich um Fehler, durch die der Zusammenhang zwischen der zu untersuchenden Exposition und dem Outcome falsch geschätzt wird. Man unterscheidet zwischen zufälligen und systematischen Fehlern. Zufällige Fehler kennzeichnen sich durch eine relativ gleichmäßige Streuung um den „wahren Wert“ (z.B. bei zufälligen Messfehlern). Dahingegen handelt es sich bei systematischen Fehlern um eine systematische Abweichung/Verzerrung vom wahren Wert – auch Bias genannt.

Wenn diese systematische Abweichung eine alternative Erklärung für einen Zusammenhang zwischen der Exposition und dem Outcome bzw. der Erkrankung darstellt, spricht man von Confounding.

Ein simples Beispiel: Man untersucht den Einfluss von Kaffee auf die Kardiovaskuläre Gesundheit in einer definierten Studienpopulation und stellt fest, dass der Kaffeekonsum das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. In dieser Studienpopulation wurden auch weitere Parameter erhoben, wie demografische Faktoren, sozioökonomische Faktoren und auch, ob sie Raucher sind. Nun ist zu prüfen, ob unter den erhobenen Parametern evtl. confounding Faktoren den möglichen Zusammenhang verzerren, indem sie ihn verstärken oder abschwächen (negatives bzw. positives Confounding). Häufige Confounder sind u. A. das Alter, das Geschlecht und auch der Raucherstatus. Exemplarisch testen wir den Faktor „Rauchen“ als Confounder im theoretischen Modell.

Es gibt drei Kriterien um das Vorhandensein eines Confounders zu prüfen:

  1. Der Faktor muss mit der Exposition assoziiert sein (Raucher konsumieren gerne Kaffee, Kaffeekonsumenten sind häufig Raucher).
  2. Der Faktor muss unabhängig von der Exposition ebenfalls mit der Erkrankung assoziiert sein. Entweder als Ursache oder als Stellvertreter, aber nicht als Folge der Erkrankung (Rauchen ist ein Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen).
  3. Der Faktor darf keine Zwischenstufe in der Kausalkette (causal pathway) sein. (vgl. (1))

Würde man den Faktor „Rauchen“ in der Auswertung der erhobenen Daten nicht berücksichtigen, könnte man am Ende einen zu starken krankmachenden Effekt von Kaffeekonsum auf die Kardiovaskuläre Gesundheit feststellen. Neben den feststellbaren bzw. bekannten Confoundern, gibt es in jeder Studie allerdings auch unbekannte Confounder – solche, die in der Parametererhebung nicht berücksichtigt wurden oder deren verzerrende Effekte ganz unbekannt sind.

Julia Popow (ab 16.08. Panzer), M. Sc. Epidemiologie

Quelle:

(1) Rothman, Kenneth J. Epidemiology: An Introduction – 2nd edition. New York : Oxford University Press, 2012.

Pressemitteilung | Innovationsfonds

Versorgungsforschung und medizinische Leitlinien: Innovationsausschuss veröffentlicht neue Förderbekanntmachungen

Berlin, 21. Juni 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Interessierte können sich über eine themenoffene oder eine themenspezifische Bekanntmachung um Fördermittel für Versorgungsforschungsprojekte bewerben. Mit einer weiteren Förderbekanntmachung werden Projektverantwortliche gesucht, die in ausgewählten Themenfeldern medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln.

Projekte im Bereich der Versorgungsforschung

Die themenspezifische Förderbekanntmachung basiert auf Vorschlägen, die den Innovationsausschuss über ein Konsultationsverfahren erreicht haben und benennt folgende Schwerpunkte:

  • Versorgungsforschung zu sexuell übertragbaren Infektionen
  • Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Gesundheitsnetzwerken
  • Forschung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Hinblick auf geschlechtsbedingte Unterschiede unter Berücksichtigung weiterer Determinanten (intersektionaler Ansatz)
  • Adhärenz in der Nutzung digitaler Versorgungsangebote
  • Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
  • Algorithmen für die Erkennung gesundheitlicher Risiken auf der Basis von Sekundärdaten
  • Begleitforschung zur Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Antragsfrist endet jeweils am 22. Oktober 2024 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden.

Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien

Die Schwerpunkte in der Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Es hat folgende Themenfelder benannt:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung bereits geförderter Innovationsfondsprojekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien mit Fokus Gesundheit der Bevölkerung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Die Antragsfrist endet am 24. September 2024 um 12.00 Uhr. Auch hier können Anträge ausschließlich über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das DLR, abgegeben werden.

Web-Seminar für Förderinteressierte

Der DLR Projektträger bietet für Förderinteressierte eine Informationsveranstaltung an. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 16. Juli 2024 um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zum Konsultationsverfahren sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.