Innovationsausschuss beim G-BA sucht Themenvorschläge für das Förderjahr 2026

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss startete am 11. April 2025 die Suche nach versorgungsrelevanten Themenvorschlägen für das Förderjahr 2026. Ziel ist es, vielfältige inhaltliche Ideen in die neuen Förderbekanntmachungen einzubringen. Vorschläge können sich auf neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beziehen, während die (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt wird.


Wer kann Themenvorschläge einreichen?
Das Konsultationsverfahren steht Expertinnen und Experten aus Gesundheitsverbänden, der Wissenschaft und Patientenorganisationen offen, sofern sie nicht dem Innovationsausschuss angehören.

Jeder Vorschlag muss die Relevanz und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen. Eine wortwörtliche Übernahme von Vorschlägen ist selten, und das Einreichen hat keinen Einfluss auf spätere Projektanträge.


Einreichung von Vorschlägen:
Interessierte können ihre Vorschläge bis zum 20. Juni 2025 über das bereitgestellte Formular per E-Mail einreichen. Informationen zu Ablauf und Anforderungen sind in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren zu finden. Verspätete Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.


Neufassung der Leitlinie zur „Guten Klinischen Praxis“ (ICH-GCP E6 R3), Teil 2: Anwendbarkeit und Prinzipien

Die Leitlinie ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. In diesem Beitrag werden die Einleitung und die Prinzipien thematisiert:

  • Einleitung
  • Prinzipien
  • Annex 1
    • Ethikkommissionen
    • Prüfer
    • Sponsor
    • Datenverwaltung (Prüfer und Sponsor)
  • Anhänge (IB, Protokoll, essentielle Dokumente)
  • Glossar

Anwendbarkeit: Diese Leitlinie gilt für interventionelle klinische Prüfungen von Prüfpräparaten, die bei den Zulassungsbehörden eingereicht werden sollen. Die GCP-Grundsätze können aber auch auf andere interventionelle klinische Prüfungen von Prüfpräparaten anwendbar sein, die nicht dazu bestimmt sind, Zulassungsanträge in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen zu unterstützen. So wird von vielen öffentlichen Förderern die Einhaltung der Prinzipien von GCP auch bei Studien nach Berufsordnung verlangt. Die Leitlinie selber hat keinen Gesetzesstatus, ist aber gemäß der EU-Verordnung für Arzneimittel (EU-V 536/2014) verbindlich.

Für Studien von Medizinprodukten und in-vitro-Diagnostika gelten entsprechende ISO-Normen (ISO 14155, ISO 20916).

Die Prinzipien der Guten Klinischen Praxis sind:

  • Einhaltung der Deklaration von Helsinki, GCP, gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz)
  • Aufklärung und Einwilligung
  • Begutachtung durch unabhängige Ethikkommissionen, vor und während der Studie
  • Wissenschaftlich fundiertes Studienkonzept
  • Adäquate Qualifikation des beteiligten Personals
  • Effiziente Qualitätssicherungs- und Kontrollmechanismen bei der Planung und Durchführung der Studie
  • Risikobasierte Verfahren, Maßnahmen und Ansätze
  • Durchdachte Studienprotokolle und Funktionspläne
  • Hohe Datenqualität, geeignete (Computer-)Systeme und Prozesse, sichere Archivierung, Registrierung und Veröffentlichung
  • Klare Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • GMP-konforme Herstellung und prüfplankonforme Verabreichung der Studienmedikation

Die Leitlinie ist hier abrufbar: ICH_E6(R3)_Step4_FinalGuideline_2025_0106.pdf.

medtech 2025: Einblick in die Zukunft der Medizintechnik

Die alljährliche medtech öffnet am 8. Mai 2025 erneut ihre Türen in der Alten Lokhalle in Mainz. Unter dem Thema „Mit digitaler Medizintechnik und datengetriebenen Lösungen zum vernetzten Gesundheitssystem der Zukunft: Wie sich Medizintechnik durch Impulse aus Design und digitalen Technologien neu erfindet.“ bietet die Veranstaltung Einblicke in aktuelle Entwicklungen und zukünftige Trends der Medizinbranche.

Wie in den Vorjahren ist das Medical Device Innovation Center (MIC) der Universitätsmedizin Mainz, eine Initiative des IZKS, erneut als einer der zahlreichen Aussteller dabei. Zudem präsentieren Karolina Nadjafi vom MIC und Elke Butzen-Wagner von der Innovationsagentur RLP den Programmpunkt „Neue Wege im Circular Design“, der innovative Ansätze in der nachhaltigen Produktgestaltung vorstellt.

Weitere Informationen, das vollständige Programm und den Link zum Anmelden erhalten Sie hier.

Prüfarztkurse 2025 – Jetzt noch anmelden!

Klinische Studien mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten unterliegen strikten ethischen und rechtlichen Vorgaben, die fortlaufend an den derzeitigen Forschungsstand angepasst werden. Denn: Die Sicherheit und Rechte von Patientinnen und Patienten stehen in jedem klinischen Forschungsvorhaben an erster Stelle. Das Planen und Durchführen einer klinischen Prüfung stellt somit das gesamte Prüfungsteam, von Ärztinnen und Ärzten bis hin zu Studienassistentinnen und Studienassistenten, vor große Herausforderungen.

Nutzen Sie also die Gelegenheit und melden Sie sich jetzt noch für unsere kommenden Prüfarztkurse an:

Arzneimittel:

Medizinprodukte:

Fördermöglichkeiten für klinische Studien: Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

Der G-BA spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Neben der Festlegung von Richtlinien, die für die Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungsanbieter bindend sind, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Die Förderungen zielen darauf ab, innovative Projekte und Maßnahmen im Gesundheitssektor zu unterstützen.
Die Ausschreibungen des G-BA können themenoffen oder themenspezifisch sein und 1- oder 2-stufig. Üblicherweise gibt es Fristen zur Einreichung von Förderanträgen.
Beantragt werden können Personalkosten, Sachmittel, Reisemittel, Aufträge an Dritte und gesundheitliche Versorgungsleistungen. Bei den Personalkosten kann mit pauschalisierten Personalmittelsätzen gerechnet werden. Eine Infrastrukturpauschale von 25% der Personalausgaben wird gewährt.


Informationen zu den Förderbekanntmachungen finden sie hier.

Hier gelangen Sie zum gesamten Artikel.

Fördermöglichkeiten für klinische Studien – der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

Der G-BA spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Nach Zahlen des G-BA sind etwa 74 Millionen Menschen in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Die Sicherstellung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung steht im Fokus. Neben der Festlegung von Richtlinien, die für die Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungsanbieter bindend sind, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Zu diesem Zweck wurde der Innovationsausschuss eingerichtet, der die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderungen definiert. Die Förderungen zielen darauf ab, innovative Projekte und Maßnahmen im Gesundheitssektor zu unterstützen.

Ausschreibungen

Die Ausschreibungen des G-BA können themenoffen oder themenspezifisch sein und 1- oder 2-stufig. Üblicherweise gibt es Fristen zur Einreichung von Förderanträgen.

Beantragt werden können Personalkosten, Sachmittel, Reisemittel, Aufträge an Dritte und gesundheitliche Versorgungsleistungen. Bei den Personalkosten kann mit pauschalisierten Personalmittelsätzen gerechnet werden. Eine Infrastrukturpauschale von 25% der Personalausgaben wird gewährt.

Informationen zu den Förderbekanntmachungen finden Sie hier.

Neue Versorgungsformen

Neue Versorgungsformen gehen über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Gefördert werden vor allem Projekte, die mit Hilfe innovativer Prozesse und Strukturen eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren wollen.

Versorgungsforschung

Versorgungsforschung hat das Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die Lösung relevanter Versorgungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Gefördert werden auch Projekte in den Bereichen medizinische Leitlinien und Richtlinien des G-BA.

Innovationsausschuss

Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Im Innovationsausschuss sind die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen aus dem Gesundheitswesen – der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Den Vorsitz hat der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA. Über Antrags- und Mitberatungsrechte arbeiten zudem Patientenvertreterinnen und -vertreter mit.

Fazit

Der G-BA bietet verschiedene Fördermöglichkeiten. Ein regelmäßiger Blick in die Förderbekanntmachungen lohnt sich. Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung oder Durchführung eines G-BA-geförderten Projekts haben, kontaktieren Sie uns jederzeit.

Originalartikel von Dr. Kai Kronfeld, Leitung Studienmanagement, IZKS Mainz

Neufassung der Leitlinie zur „Guten Klinischen Praxis“ (ICH-GCP E6 R3) tritt zum 23.07.2025 in Kraft

Die Leitlinie zur „Guten Klinischen Praxis“ (ICH-GCP) definiert seit 1996 einen international anerkannten ethischen und wissenschaftlichen Qualitätsstandard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen. Am 23.07.2025 tritt die dritte Neufassung der Leitlinie („E6R3“) im europäischen Raum in Kraft.

Folgende Aspekte stehen im Fokus der Neufassung:

  • Innovationen im Design, der Technologie und den operativen Ansätzen klinischer Prüfungen, Dezentralisierung und Digitalisierung
  • Rationalisierung der Arzneimittelentwicklung
  • Risikobasierte, verhältnis- und zweckmäßige Durchführung klinischer Prüfungen
  • Qualität durch Design, Vermeidung unnötiger Komplexität
  • Verbesserung und Vereinfachung des Prozesses der Einwilligung nach Aufklärung
  • Transparenz durch die Registrierung klinischer Prüfungen und die Berichterstattung über die Ergebnisse

Die Leitlinie ist hier abrufbar: ICH_E6(R3)_Step4_FinalGuideline_2025_0106.pdf.

Neufassung der Deklaration von Helsinki – Schutz der Studienteilnehmenden und Unabhängigkeit der Ethikkommissionen im Fokus

Die Deklaration von Helsinki wurde 1964 vom Weltärztebund verabschiedet und in den folgenden Jahren mehrfach revidiert und ergänzt. Sie formuliert die ethischen Grundsätze für medizinische Forschung am Menschen, einschließlich der Forschung an identifizierbaren menschlichen Materialien und Daten. Dabei werden in der aktuellen Fassung ergänzend zu den Ärzten alle Personen und Organisationen zur Einhaltung der Grundsätze aufgerufen. Nachfolgend sind die relevanten Änderungen der Neufassung vom Oktober 2024 gegenüber der Version von 2013 zusammengefasst:

  • Studienteilnehmende bei Forschungsvorhaben werden umfangreicher geschützt und die besonderen Interessen und Bedürfnisse vulnerabler Personengruppen stärker berücksichtigt, ohne sie von der Teilnahme an Studien auszuschließen. Schon beim Studiendesign und der Protokollerstellung ist auf ein wissenschaftliches und sinnvolles Design zu achten und die Behandlungsmöglichkeiten nach der Studie zu berücksichtigen.
  • Die ethischen Grundsätze der Deklaration sollen nicht nur für Ärzte, sondern für alle an klinischer Forschung beteiligten Berufsgruppen gelten.
  • Die Unabhängigkeit von Ethikkommissionen wird gestärkt sowie die Qualifikation der Mitglieder der Ethikkommission vorausgesetzt.
  • Die Bedeutung von Patientenbeteiligung und Nachhaltigkeit wird betont.
  • Die Einwilligungserklärung kann papierbasiert oder elektronisch abgegeben werden.
  • Nicht-einwilligungsfähige Studienteilnehmende sollen nur dann eingeschlossen werden, wenn ein Eigennutzen wahrscheinlich ist oder die vorhersehbaren Risiken und Belastungen minimal sind.
  • Auch bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen die in der Erklärung enthaltenen ethischen Grundsätze unbedingt eingehalten werden.
  • Jegliche Sammlung, Verwertung und Speicherung von Daten oder biologischem Material von Forschungsteilnehmenden für eine mehrfache und unbefristete Verwendung sollte mit den Anforderungen der WMA-Erklärung von Taipeh in Einklang stehen. Eine Forschungsethikkommission muss die Einrichtung solcher Datenbanken und Biobanken genehmigen und deren laufende Nutzung überwachen.
  • Individuelle Heilversuche sollen nur dann unternommen werden, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten inadäquat oder ineffektiv sind, um den Gesundheitszustand zu bewahren bzw. zu verbessern oder der Patient nicht in eine klinische Studie aufgenommen werden kann.

Die gesamte aktuelle Fassung der Deklaration von Helsinki finden Sie hier


BMBF-Förderung von klinischen Studien: ein Überblick

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung klinischer Studien in Deutschland und trägt erheblich dazu bei, innovative Forschung zu unterstützen und zu ermöglichen.

Die Entwicklung neuer Therapien soll vorangetrieben und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verbessert werden. Auch die UM hat bereits in der Vergangenheit von der BMBF-Förderung klinischer Studien profitiert.

Zielsetzung der BMBF-Förderung

Die Hauptziele der BMBF-Förderung von klinischen Studien sind:

  • Innovationsförderung: Unterstützung von Forschungsprojekten, die neue therapeutische Ansätze, Diagnosetechniken oder medizinische Produkte entwickeln.
  • Verbesserung der Patientenversorgung: Durch die Förderung klinischer Studien sollen neue Behandlungsmethoden schneller in die klinische Praxis überführt werden.
  • Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland: Die Förderung soll dazu beitragen, Deutschland als führenden Standort für biomedizinische Forschung und Entwicklung zu positionieren.

Förderprogramme

Das BMBF bietet verschiedene Förderprogramme an, die sich auf klinische Studien konzentrieren. Die

Ausschreibungen beziehen sich dabei auf Förderschwerpunkte und haben thematische Vorgaben. Die Förderschwerpunkte selbst werden in Bekanntmachungen des BMBF öffentlich ausgeschrieben und erscheinen im Bundesanzeiger und im Internet. Jede Bekanntmachung enthält die jeweils spezifischen Förderrichtlinien und den Abgabetermin für die Antragstellung.

Unter diesem Link gelangen Sie direkt zur Internet-Seite des BMBF mit den aktuellen Bekanntmachungen.

Im Regelfall jährlich erscheint eine Bekanntmachung zu klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung (hier der Link zur letzten Ausschreibung).

Grundsätzlich zielt die Forschungsförderung darauf ab, die Entwicklung neuer Medikamente und Therapien zu unterstützen und die Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz von Behandlungsansätzen in der realen Versorgung zu ermöglichen.

Antragsverfahren

Die Beantragung von Fördermitteln beim BMBF erfolgt in mehreren Schritten. Voraussetzung ist eine innovative Projektidee, die den Förderkriterien entspricht.

  • Einreichung des Antrags:
  • Es ist das Antragsformular des BMBF zu verwenden. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bekanntmachung sind die Verfahren zwei- oder dreistufig (Projektskizze, Vollantrag, Formantrag – AZAP).
  • Der Antrag muss detaillierte Informationen über das Projekt, die Methodik, das Budget und die erwarteten Ergebnisse enthalten.
  • Die Einreichungsfrist ist zu beachten.
  • Begutachtung: Die Anträge werden von internationalen Experten begutachtet, die die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz des Projekts bewerten. Nach positiver Beurteilung der Projektskizze erhalten Sie eine Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen, der erneut wissenschaftlich beurteilt wird.
  • Nach erfolgreicher wissenschaftlicher Begutachtung erfolgt die formale Beantragung der Fördermittel über den AZAP (Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis mit Projektpauschale). Zur Bearbeitung der Anträge nutzt das BMBF sogenannte Projektträger wie das DLR oder den VDI.

Unterstützung

Bei der Antragsstellung und der Umsetzung Ihrer klinischen Studien erhalten Sie Unterstützung durch das Ressort Forschung und Lehre sowie durch das IZKS Mainz.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Silvia Tschauder

– 9695 forschung.um@uni-mainz.de

Dr. med. Michael Hopp

-9913 office@izks-mainz.de

Dr. Kai Kronfeld

– 9936 kronfeld@izks-mainz.de

Erfolgreiche Projekte der UM im Rahmen der Förderlinie klinische Studien

DeLight: Bright Light Therapy as Add-On to Inpatient Treatment in Youth With Moderate to Severe Depression: A Randomized Clinical Trial. Legenbauer T, Kirschbaum-Lesch I, Jörke C, Kölch M, Reis O, Berger C, Dück A, Schulte-Markwort M, Becker-Hebly I, Bienioschek S, Schroth J, Ruckes C, Deuster O, Holtmann M. JAMA Psychiatry. 2024 Jul 1;81(7):655-662 HoT-PE: Early discharge and home treatment of patients with low-risk pulmonary embolism with the oral factor Xainhibitor rivaroxaban: an international multicentre single-arm clinical trial. Barco S, Schmidtmann I, Ageno W, Bauersachs RM, Becattini C, Bernardi E, Beyer-Westendorf J, Bonacchini L, Brachmann J, Christ M, Czihal M, Duerschmied D, Empen K, Espinola-Klein C, Ficker JH, Fonseca C, Genth-Zotz S, Jiménez D, Harjola VP, Held M, Iogna Prat L, Lange TJ, Manolis A, Meyer A, Mustonen P, Rauch-Kroehnert U, Ruiz-Artacho P, Schellong S, Schwaiblmair M, Stahrenberg R, Westerweel PE, Wild PS, Konstantinides SV, Lankeit M; HoT-PE Investigators. Eur Heart J. 2020 Jan 21;41(4):509-518.

EMC Studie: Randomized controlled study of early medication change for non-improvers to antidepressant therapy in major depression–The EMC trial. Tadić A, Wachtlin D, Berger M, Braus DF, van Calker D, Dahmen N, Dreimüller N, Engel A, Gorbulev S, Helmreich I, Kaiser AK, Kronfeld K, Schlicht KF, Tüscher O, Wagner S, Hiemke C, Lieb K. EurNeuropsychopharmacol. 2016 Apr;26(4):705-16

Neue Studie zur Therapie von Gesichtsfelddefekten: Universitätsmedizin Mainz forscht zu Glaukombehandlung mit transkornealer Elektrostimulation

Die Augenklinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz erforscht eine innovative Methode zur Behandlung des primären Offenwinkelglaukoms, auch als Grüner Star bekannt: das transkorneale Elektrostimulationsverfahren (TES). Dabei werden die Zellen der Netzhaut mittels schwacher Strompulse durch die Hornhaut des Auges stimuliert. Ziel der Pilotstudie ist es zu überprüfen, ob mit dem bereits gegen andere Augenerkrankungen erfolgreich eingesetzten elektrischen Stimulationsverfahren auch dem Fortschreiten von Gesichtsfelddefekten bei Glaukompatient:innen sicher und wirksam entgegengewirkt werden kann. Bisherige Therapieoptionen des unheilbaren Grünen Stars konnten häufig eine Verschlechterung des Befundes nicht verhindern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Studie.

Die monozentrische Studie „Transcorneal Electrical Stimulation for the treatment of visual field defects in patients with open-angle glaucoma (TES-GPS)“ mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Millionen Euro wird von der Okuvision GmbH gesponsert und zu 50 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit dem Interdisziplinären Zentrum Klinische Studien (IZKS) der Universitätsmedizin Mainz durchgeführt.

Die Studie wurde im SWR vorgestellt. Den Link zur Mediathek finden Sie hier.
Über diesen Link gelangen Sie zum vollständigen Pressetext der Universitätsmedizin Mainz.