Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss startete am 11. April 2025 die Suche nach versorgungsrelevanten Themenvorschlägen für das Förderjahr 2026. Ziel ist es, vielfältige inhaltliche Ideen in die neuen Förderbekanntmachungen einzubringen. Vorschläge können sich auf neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beziehen, während die (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt wird.
Wer kann Themenvorschläge einreichen?
Das Konsultationsverfahren steht Expertinnen und Experten aus Gesundheitsverbänden, der Wissenschaft und Patientenorganisationen offen, sofern sie nicht dem Innovationsausschuss angehören.
Jeder Vorschlag muss die Relevanz und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen. Eine wortwörtliche Übernahme von Vorschlägen ist selten, und das Einreichen hat keinen Einfluss auf spätere Projektanträge.
Einreichung von Vorschlägen:
Interessierte können ihre Vorschläge bis zum 20. Juni 2025 über das bereitgestellte Formular per E-Mail einreichen. Informationen zu Ablauf und Anforderungen sind in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren zu finden. Verspätete Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.