Der G-BA spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Nach Zahlen des G-BA sind etwa 74 Millionen Menschen in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Die Sicherstellung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung steht im Fokus. Neben der Festlegung von Richtlinien, die für die Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungsanbieter bindend sind, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Zu diesem Zweck wurde der Innovationsausschuss eingerichtet, der die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderungen definiert. Die Förderungen zielen darauf ab, innovative Projekte und Maßnahmen im Gesundheitssektor zu unterstützen.
Ausschreibungen
Die Ausschreibungen des G-BA können themenoffen oder themenspezifisch sein und 1- oder 2-stufig. Üblicherweise gibt es Fristen zur Einreichung von Förderanträgen.
Beantragt werden können Personalkosten, Sachmittel, Reisemittel, Aufträge an Dritte und gesundheitliche Versorgungsleistungen. Bei den Personalkosten kann mit pauschalisierten Personalmittelsätzen gerechnet werden. Eine Infrastrukturpauschale von 25% der Personalausgaben wird gewährt.
Informationen zu den Förderbekanntmachungen finden Sie hier.
Neue Versorgungsformen
Neue Versorgungsformen gehen über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Gefördert werden vor allem Projekte, die mit Hilfe innovativer Prozesse und Strukturen eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren wollen.
Versorgungsforschung
Versorgungsforschung hat das Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die Lösung relevanter Versorgungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Gefördert werden auch Projekte in den Bereichen medizinische Leitlinien und Richtlinien des G-BA.
Innovationsausschuss
Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Im Innovationsausschuss sind die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen aus dem Gesundheitswesen – der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Den Vorsitz hat der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA. Über Antrags- und Mitberatungsrechte arbeiten zudem Patientenvertreterinnen und -vertreter mit.
Fazit
Der G-BA bietet verschiedene Fördermöglichkeiten. Ein regelmäßiger Blick in die Förderbekanntmachungen lohnt sich. Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung oder Durchführung eines G-BA-geförderten Projekts haben, kontaktieren Sie uns jederzeit.
Originalartikel von Dr. Kai Kronfeld, Leitung Studienmanagement, IZKS Mainz