Prüfarztkurse 2025 – Jetzt noch anmelden!

Klinische Studien mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten unterliegen strikten ethischen und rechtlichen Vorgaben, die fortlaufend an den derzeitigen Forschungsstand angepasst werden. Denn: Die Sicherheit und Rechte von Patientinnen und Patienten stehen in jedem klinischen Forschungsvorhaben an erster Stelle. Das Planen und Durchführen einer klinischen Prüfung stellt somit das gesamte Prüfungsteam, von Ärztinnen und Ärzten bis hin zu Studienassistentinnen und Studienassistenten, vor große Herausforderungen.

Nutzen Sie also die Gelegenheit und melden Sie sich jetzt noch für unsere kommenden Prüfarztkurse an:

Arzneimittel:

Medizinprodukte:

Fördermöglichkeiten für klinische Studien: Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

Der G-BA spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Neben der Festlegung von Richtlinien, die für die Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungsanbieter bindend sind, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Die Förderungen zielen darauf ab, innovative Projekte und Maßnahmen im Gesundheitssektor zu unterstützen.
Die Ausschreibungen des G-BA können themenoffen oder themenspezifisch sein und 1- oder 2-stufig. Üblicherweise gibt es Fristen zur Einreichung von Förderanträgen.
Beantragt werden können Personalkosten, Sachmittel, Reisemittel, Aufträge an Dritte und gesundheitliche Versorgungsleistungen. Bei den Personalkosten kann mit pauschalisierten Personalmittelsätzen gerechnet werden. Eine Infrastrukturpauschale von 25% der Personalausgaben wird gewährt.


Informationen zu den Förderbekanntmachungen finden sie hier.

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Neufassung der Leitlinie zur „Guten Klinischen Praxis“ (ICH-GCP E6 R3) tritt zum 23.07.2025 in Kraft

Die Leitlinie zur „Guten Klinischen Praxis“ (ICH-GCP) definiert seit 1996 einen international anerkannten ethischen und wissenschaftlichen Qualitätsstandard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen. Am 23.07.2025 tritt die dritte Neufassung der Leitlinie („E6R3“) im europäischen Raum in Kraft.

Folgende Aspekte stehen im Fokus der Neufassung:

  • Innovationen im Design, der Technologie und den operativen Ansätzen klinischer Prüfungen, Dezentralisierung und Digitalisierung
  • Rationalisierung der Arzneimittelentwicklung
  • Risikobasierte, verhältnis- und zweckmäßige Durchführung klinischer Prüfungen
  • Qualität durch Design, Vermeidung unnötiger Komplexität
  • Verbesserung und Vereinfachung des Prozesses der Einwilligung nach Aufklärung
  • Transparenz durch die Registrierung klinischer Prüfungen und die Berichterstattung über die Ergebnisse

Die Leitlinie ist hier abrufbar: ICH_E6(R3)_Step4_FinalGuideline_2025_0106.pdf.

Neue Studie zur Therapie von Gesichtsfelddefekten: Universitätsmedizin Mainz forscht zu Glaukombehandlung mit transkornealer Elektrostimulation

Die Augenklinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz erforscht eine innovative Methode zur Behandlung des primären Offenwinkelglaukoms, auch als Grüner Star bekannt: das transkorneale Elektrostimulationsverfahren (TES). Dabei werden die Zellen der Netzhaut mittels schwacher Strompulse durch die Hornhaut des Auges stimuliert. Ziel der Pilotstudie ist es zu überprüfen, ob mit dem bereits gegen andere Augenerkrankungen erfolgreich eingesetzten elektrischen Stimulationsverfahren auch dem Fortschreiten von Gesichtsfelddefekten bei Glaukompatient:innen sicher und wirksam entgegengewirkt werden kann. Bisherige Therapieoptionen des unheilbaren Grünen Stars konnten häufig eine Verschlechterung des Befundes nicht verhindern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Studie.

Die monozentrische Studie „Transcorneal Electrical Stimulation for the treatment of visual field defects in patients with open-angle glaucoma (TES-GPS)“ mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Millionen Euro wird von der Okuvision GmbH gesponsert und zu 50 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit dem Interdisziplinären Zentrum Klinische Studien (IZKS) der Universitätsmedizin Mainz durchgeführt.

Die Studie wurde im SWR vorgestellt. Den Link zur Mediathek finden Sie hier.
Über diesen Link gelangen Sie zum vollständigen Pressetext der Universitätsmedizin Mainz.

Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz und Universitätsmedizin Mainz rücken wissenschaftlich näher zusammen

Mit dem Ziel, in klinischen Projekten und Studien zukünftig enger zusammen zu arbeiten, haben die Universitätsmedizin Mainz (UM) und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz (BWZK) eine wissenschaftliche Kooperationsvereinbarung getroffen.
Der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz (UM), Univ.-Prof. Dr. Hansjörg Schild und der Leiter des Interdisziplinären Zentrums Klinische Studien (IZKS) der UM, Dr. Michael Hopp sowie Generalarzt Dr. Jens Diehm, Kommandeur Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz (BWZK), und Oberfeldarzt Prof. Dr. Daniel Overhoff, BWZK-Koordinator für Forschungs- und Wissenschaftsaufgaben, haben die
Vereinbarung unterzeichnet.
„Die Idee, künftig auch wissenschaftlich enger zusammen zu arbeiten, ist aus einer Weiterbildungsveranstaltung unseres Interdisziplinären Zentrums Klinische Studien entstanden, an der medizinische Expertinnen und Experten aus dem Bundeswehr Zentralkrankenhaus Koblenz teilgenommen haben. Ich freue mich, dass wir diesen Impuls aufgegriffen haben und den so wichtigen Wissens- und Erfahrungsaustausch nun gemeinsam auf eine höhere und breitere Ebene bringen. Die Kooperation schafft einen sehr guten Rahmen, um beispielsweise den Technologietransfer im Land weiter voranbringen können“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Hansjörg Schild, Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin
Mainz.
Den ganzen Beitrag finden Sie in den Pressemitteilungen der Universitätsmedizin Mainz.